Presseinformation!!!

Ausgabe nicht persönlich zugeordneter elektronischer Gesundheitskarten ist unzulässig!

Das derzeitige Sicherheitsniveau der elektronischen Gesundheitskarte entspricht in etwa dem zur Online-Beantragung einer Mülltonne, denn dafür reicht die niedrige Schutzbedarfsklasse aus.

sites/default/files/bilder/bilder_aktuelles_2/PM Unzulässigkeit der eGK 2802-2012.pdf

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Quelle: Pressestelle DGVP,