Gut präpariert auf die Piste
Die zehn FIS-Regeln
Dank einer besseren Aufklärung über die Gefahren des Skifahrens ist die Zahl der Unfälle in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten die zehn Regeln, die der internationale Skiverband FIS zum Verhalten auf der Piste aufgestellt hat (die Liste gibt es auf http:// www.fis-ski.com/). Jeder Ski- und Snowboardfahrer ist verpflichtet, die Regeln zu kennen und einzuhalten. Wer dagegen verstößt und dabei einen Unfall verursacht, muss sich unter Umständen zivil- und strafrechtlich für die Folgen verantworten. Eine der Regeln lautet etwa, dass man sich nicht ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufhalten darf, auch ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle schnellstmöglich frei machen.
Im Krankenhaus trennen sich die Wege
Kommen Skifahrer nach einem Sturz in eine deutsche Klinik, trennen sich bei der Einweisung meist die Wege der Patienten. Gesetzlich Krankenversicherte werden standardmäßig im Mehrbettzimmer untergebracht und in der Regel von den jeweils diensthabenden Ärzten betreut. Ein Chefarzt wird nur im Ausnahmefall hinzugezogen. Privatpatienten haben dagegen Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und auf die Chefarztbehandlung. Eine solche Versorgung können sich auch Kassenpatienten mit einer privaten Krankenhauszusatzpolice sichern. Diese muss den Geldbeutel nicht unmäßig belasten. Von den Ergo Direkt Versicherungen beispielsweise gibt es eine günstige stationäre Zusatzversicherung, deren wichtigste Bestandteile die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Zweibettzimmer sind.
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